Das Jahr 2020 bringt wieder zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen. Das reicht von neuen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen über finanzielle Entlastungen für Betriebsrentner bis zur Einführung der Masern-Impfpflicht. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten Neuerungen auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Hier für Sie ein Überblick:
- Beitragssätze und Bemessungsgrenzen
Der allgemeine GKV-Beitragssatz liegt 2020 wie bereits im Vorjahr bei 14,6 Prozent. Die Zusatzbeiträge werden kassenindividuell erhoben. 2020 steigt der Zusatzbeitrag im Durchschnitt von 0,9 Prozent (2019) auf 1,1 Prozent. Die Krankenkassen dürfen ihren Zusatzbeitrag nur anheben, wenn ihre finanziellen Rücklagen geringer sind als ihre Ausgaben.
- Rufnummer 116 117 mit Bereitschaftsdienst- und Terminvermittlungsstelle
Ab 1. Januar können Versicherte unter der Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 auch Termine beim Arzt oder Psychotherapeuten erhalten. Die kostenlose Nummer ist künftig rund um die Uhr an sieben Tagen pro Woche geschaltet.
- Gesundheits-Apps und Online-Sprechstunden
2020 erhalten Versicherte erstmals einen Leistungsanspruch auf digitale Versorgungsangebote und -anwendungen, die mit dem Smartphone genutzt werden können. Gesetzliche Grundlage ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das im Januar 2020 in Kraft tritt. Auch Online-Sprechstunden beim Arzt sollen damit gestärkt werden.
- Impfschutz gegen Masern und Grippe wird ausgebaut
Das Masernschutzgesetz, tritt am 1. März 2020 in Kraft und soll eine höhere Impfquote sowie einen höheren Infektionsschutz insbesondere bei Kindern erzielen. Kernstück des Gesetzes ist die Masern-Impfpflicht.
Lesen Sie mehr zu diesen und weiteren Neuerung unter https://www.vdek.com/politik/was-aendert-sich/gesundheitswesen-2020.html