Das Zahnschema
18 fehlt, 33 kariös, 42 ersetzt – solche oder ähnliche Aussagen hat sicherlich jeder schon mal bei der zahnärztlichen Untersuchung gehört. Aber was genau bedeutet das? Einfach gesagt: die menschlichen Zähne sind nach einem Schema durchnummeriert, sowohl im Ober- als auch im Unterkiefer. Das sogenannte Zahnschema ist ein System für Zahnbezeichnungen, mit denen Zähne in ihrer Position im Kiefer und im Zahnbogen eindeutig benannt werden.
Es gibt weltweit verschiedene Zahnschemata. Die in Deutschland gängige Zahnformel unterteilt das Gebiss in vier Quadranten. Gezählt wird im Uhrzeigersinn vom Oberkiefer rechts bis zum Unterkiefer rechts (aus Sicht des Patienten):
1. Quadrant: rechter Oberkiefer / 2. Quadrant: linker Oberkiefer
3. Quadrant: linker Unterkiefer / 4. Quadrant: rechter Unterkiefer
Da ein erwachsener Mensch bei vollständiger Bezahnung 32 Zähne hat, liegen 8 Zähne je Quadrant vor.
Die Zahnfolge ist in jedem Quadrant gleich und beginnt bei der Nummerierung am großen Schneidezahn. Bei der Bezeichnung des einzelnen Zahns wird der „Quadrant + Zahn“ genannt, Beispiel:
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Bei der Vorsorgeuntersuchung hält der Zahnarzt den Befund des Gebisses im Zahnschema fest. Dazu gehört vor allem die Eintragung der fehlenden, kariösen, zerstörten, überkronten, überbrückten und ersetzten Zähne. Es werden auch vorhandene Implantate, retinierte („nicht durchgebrochene“) und zu extrahierende Zähne eingetragen und zwar mit Abkürzungen, die meist aus dem Anfangsbuchstabe des jeweiligen Befunds bestehen, also zum Beispiel: f = fehlend / z = zerstört / c = kariös / e = ersetzt / k = Krone / b = Brückenglied / i = Implantat. Neben der Befunddokumentation werden Zahnschemata auch bei der Behandlungsplanung und der Erstellung eines Heil- und Kostenplans verwendet.
So entstehen bei der Vorsorgeuntersuchung Bezeichnungen wie 18 fehlt, 33 kariös, 42 ersetzt. Ab sofort, können Sie, liebe Patienten also mitreden – oder zumindest verstehen, was unser Zahnarzt bei der Untersuchung meint ;-).