Taxifahrt für Versicherte mit Handicap

Krankenbeförderung bei Mobilitätseinschränkung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine langjährige Forderung der Kassen-zahnärztlichen Bundesvereinigung umgesetzt:

Die Krankenbeförderung zur ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung ist mobilitätseingeschränkten Versicherten künftig automatisch von der Krankenkasse genehmigt. Davon betroffen sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3-5, Menschen mit Beeinträchtigung (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) und Patienten mit einer vergleichbaren Mobilitätsbeeinträchtigung.

Wir freuen uns sehr über diesen Beschluss und sind natürlich mit viel Zeit und Geduld immer für unsere mobilitätseingeschränkten Patienten da.

Sie sind betroffen und haben Fragen zu diesem Beschluss oder der Beförderung? Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Unsere Mitarbeiterin am Empfang wird Ihnen selbstverständlich Ihren Besuch bei uns bescheinigen und bei Bedarf ein Taxi rufen. Das gilt natürlich auch für alle Patienten, die nicht mobilitätseingeschränkt sind.

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Dr. Z Team

 

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